Häufig gestellte Fragen zur Cannabislegalisierung

Die Cannabislegalisierung zum 01.04.2024 markiert einen bedeutsamen Schritt zur (langfristigen) Entlastung von Justiz und Strafverfolgungsbehörden. Hier sind die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit dem Konsum und Besitz von Cannabis zusammengefasst:

 

1. Wer darf Cannabis besitzen?

Personen über 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25g Cannabis besitzen und bei sich führen, während zu Hause eine Grenze von maximal 50g gilt. Der Besitz und Transport von Cannabis ist für Personen unter 18 Jahren untersagt.

 

2. Was muss ich beim Anbau von Cannabis beachten?

Der Anbau von Cannabis ist nur für Personen über 18 Jahren erlaubt, wobei maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig angebaut werden dürfen. Es ist wichtig zu beachten, dass die anbauende Person seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben muss.

 

3. Gibt es Einschränkungen beim Konsum?

Der Konsum von Cannabis ist in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Dies betrifft insbesondere Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Spielplätze, Ferienlager, Jugendherbergen oder Jugendzentren. Es besteht ein 100m-Bannkreis um diese Einrichtungen herum. Außerdem ist der Konsum in öffentlich zugänglichen Sportstätten und Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr untersagt.

 

4. Muss ich mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen?

Trotz der Legalisierung sieht das neue Cannabisgesetz unter bestimmten Umständen strafrechtliche Konsequenzen vor. Der Besitz und Transport von mehr als 25g bis zu 30g Cannabis in der Öffentlichkeit und von mehr als 50g bis zu 60g Cannabis zu Hause stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Anbau von mehr als drei Cannabispflanzen, sowie der Kauf, Verkauf und Weitergabe durch Privatpersonen sind ebenfalls strafbar.

 

5. Was bedeutet die Legalisierung für bereits abgeurteilte Verstöße?

Personen, die bereits vor dem 01.04.2024 wegen Cannabisvergehen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurden, können aufatmen. Solange die Strafe noch nicht vollstreckt wurde und nach dem neuen Cannabisgesetz nicht strafbar ist, bleiben diese Verurteilungen sanktionslos. Eintragungen im Bundeszentralregister können gegebenenfalls gelöscht werden. Gesamtstrafen und insbesondere Haftstrafen müssen ebenfalls überprüft werden.

 

6. Fazit

Das neue Cannabisgesetz ist umfangreich und kann für juristische Laien verwirrend sein. Wenn Sie unsicher sind oder in einem Strafverfahren gemäß dem Betäubungsmittelgesetz beschuldigt werden, empfehlen wir Ihnen dringend rechtliche Beratung einzuholen. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei Fragen rund um das Betäubungsmittelstrafrecht zur Seite und vertritt Sie kompetent in rechtlichen Angelegenheiten.

 

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Die Nebenklage