Vertretung von Geschädigten

Sie oder Ihre Angehörigen sind Opfer einer Straftat geworden? Die Rechte von Geschädigten vertrete ich im Strafverfahren im Rahmen der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.

Ob Nebenklage oder Zeugenbeistand: Ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich für Ihre Rechte ein!

Kontaktieren Sie mich gerne für ein kurzes Kennenlernen und eine Ersteinschätzung Ihres Falles.

Meine Themenschwerpunkte im Strafrecht

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, vertrete ich Sie als Opferanwältin im Strafverfahren gegen den Täter.

Als Opfer einer Straftat können Sie sich dem Strafverfahren unter Umständen als Nebenkläger anschließen. Als Ihre Anwältin bin ich Vertreterin der Nebenklage, das heißt ich vertrete Ihre Interessen als Geschädigte/r im Strafprozess, kann Fragen und Anträge stellen. Außerdem leiste ich Ihnen Beistand, wenn Sie als Geschädigte/r eine Zeugenaussage vor Gericht oder bei der Polizei tätigen müssen.

Zudem setze ich Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter zivilrechtlich für die Sie durch.

Gerade in der Situation Opfer einer Straftat geworden zu sein, ist es wichtig, dass Ihnen die notwendige rechtliche und persönliche Unterstützung zukommt. Sie müssen das nicht alleine durchstehen. Wenden Sie sich daher gerne an mich, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden.

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