Anwälte für Jugendstrafrecht: Besonderheiten dieses Rechtsgebieten
Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass es zwischen den Grundprinzipien des Erwachsenen- und Jugendstrafrechts keine gravierenden Unterschiede gibt. Dabei arbeiten beide Rechtsgebiete nach unterschiedlichen Prinzipien. Während es im Erwachsenenstrafrecht um die Bestrafung für eine bestimmte Tat geht, verfolgt das Jugendstrafrecht in erster Linie ein Erziehungsziel.
Eine wichtige Rolle spielen hier die Anwälte für Jugendstrafrecht. Sie vertreten die beschuldigten Jugendlichen und beraten sie umfassend. Bei schweren Straftaten können jedoch auch für Jugendliche oder Heranwachsende in Deutschland mehrjährige Haftstrafen drohen. Anwälte für Jugendstrafrecht können durch ihre Arbeit und Expertise Einfluss auf das Strafmaß nehmen.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein kurzes Kennenlernen und eine Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wann sollten Anwälte für Jugendstrafrecht konsultiert werden?
Ob das Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht Anwendung findet, ist von dem Alter der Täter abhängig. Anwälte für Jugendstrafrecht vertreten Personen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren. In einigen Fällen kann das Jugendstrafrecht auch dann Anwendung finden, wenn es sich bei den Tätern um sogenannte Heranwachsende handelte. Als solche gelten sie im Alter von 18 bis 20 Jahren. Dies ist dann der Fall, wenn bei den vermeintlichen Tätern eine Reifeverzögerung vorliegt oder es sich bei der Tat um eine jugendtypische Verfehlung handelt. Eine der wesentlichen Aufgaben der Anwälte ist in vielen Fällen umzusetzen, dass das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Hierfür sprechen verschiedene Argumente wie
die Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung durch die Eltern.
der Wohnsitz im Elternhaus.
Schulbesuch.
jugendlicher Freundeskreis.
Anwälte für Jugendstrafrecht setzen sich für Strafaussetzung ein
Eine weitere, wichtige Aufgabe für Anwälte für Jugendstrafrecht ist zudem die Aussetzung der Strafe. So kann ein guter juristischer Beistand erreichen, dass eine eigentlich angedachte Haftstrafe zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird. Ob eine solche Aussetzung von den Gerichten auch umgesetzt wird, ist individuell von verschiedenen Faktoren abhängig. Hier spielen mögliche Vorstrafen des jugendlichen Täters ebenso eine Rolle wie die Schwere der Tat.
Entscheidet sich das Gericht während des Prozesses für eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung, geht es von einer positiven Sozialprognose aus. Damit ist gemeint, dass dieser Strafprozess dem Angeklagten als Warnung gedient hat und ihn von weiteren Straftaten abhalten wird. Unter Berücksichtigung des Erziehungsaspekts ist damit ein Vollzug der Haftstrafe nicht mehr nötig. Häufig erwirken Anwälte für Jugendstrafrecht aber auch sogenannte Weisungen, die sich etwa auf Arbeitsleistungen, Trainingskurse oder eine Berufsausbildungsstelle beziehen. Möchten Sie mehr erfahren oder suchen Sie juristischen Beistand, nehmen Sie zu meiner Kanzlei Kontakt auf.
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