Arbeitsrecht

Sie haben Probleme mit dem Arbeitgeber? Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Sie in Problemstellungen, die bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages beginnen (z.B. Diskriminierung im Bewerbungsprozess oder vertragliche Klauseln), über Streitigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis, bis hin zu dessen Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Kontaktieren Sie mich gerne für eine kurze kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles.

Meine Themenschwerpunkte im Arbeitsrecht

  • Zögern Sie nicht, jetzt zählt Schnelligkeit

    Gerade im Arbeitsrecht herrschen sehr kurze Fristen. So besteht für Arbeitnehmer eine Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, in Einzelfällen kann es sogar kürzere Fristen geben.

    Oftmals sind Kündigungen unwirksam

    Bei jeder Art von Kündigung kommt es stark auf den Einzelfall an, ob und wie sinnvoll dagegen vorgegangen werden kann. Oftmals sind Kündigungen unwirksam, obwohl das für den Laien nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.

    Es ist daher dringend zu empfehlen, bei einer Kündigung in jedem Fall eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

  • Arbeitnehmern werden bei Stellenabbau in Unternehmen gerne Aufhebungsverträge vorgelegt, die am Besten sofort unterzeichnet werden sollen. Lassen Sie sich hierauf nicht ein, sondern legen Sie mir oder einem anderen Anwalt für Arbeitsrecht den Aufhebungsvertrag zur Prüfung vor.

    Oftmals kann durch Nachverhandlung ein besseres Ergebnis mit einer höheren Abfindung, sehr gutem Zeugnis oder anderen Sonderkonditionen erzielt werden.

  • Leider werden Arbeitnehmer bestimmter Gruppen im Arbeitsverhältnis nicht selten Opfer von Diskriminierung. Dies kann Behinderungen, eine Mutterschaft, ethnische Herkunft, Religion oder andere Merkmale betreffen. Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Gesetze wie das Mutterschutzgesetz ist es möglich, dagegen vorzugehen und Schadensersatz geltend zu machen.

    Diskriminierung nach dem AGG oder anderen Schutzgesetzen kann bei der Bewerbung beginnen, sich im Arbeitsverhältnis fortführen (ungleiche Sonderzahlungen) und eine Kündigung betreffen.

    Sollten Sie sich durch eine Maßnahme Ihres Arbeitgebers diskriminiert fühlen, wenden Sie sich gerne an mich.

  • Sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Seiten der Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag das wichtigste Mittel zur Gestaltung des Arbeitsverhältnisses. Je klarer und rechtsicherer der Inhalt ist, desto weniger Streitigkeiten entstehen im Verlauf der späteren Zusammenarbeit.

    Kontaktieren Sie mich gerne hierzu.