Wie hoch sind die Kosten für Rechtsbeistand?

Da wir in unserer Kanzlei großen Wert auf Transparenz legen, werden Sie von vornherein klar über anfallende Kosten und Gebühren aufgeklärt. Die Abrechnung der anwaltlichen Gebühren kann entweder nach den gesetzlichen Vorschriften (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung erfolgen.

Die Erstberatung

Für eine Erstberatung von bis zu 60 Minuten (online oder telefonisch) fallen normalerweise 249,90 € brutto (inkl. Kostenpauschale und Mehrwertsteuer) an. Ich berate Sie in diesem Gespräch umfassend über die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Risiken in Ihrem Fall.

Sollten Sie mich mit der weiteren Vertretung in dem Fall beauftragen, werden Ihnen für die Erstberatung keine Kosten in Rechnung gestellt. Sollte Ihr Anliegen innerhalb kurzer Zeit geklärt sein, stellen wir Ihnen einen entsprechend geringeren Betrag in Rechnung.

Der Erstkontakt ist selbstverständlich kostenlos.

Kosten nach RVG

Im weiteren Verfahren (sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich) kann in den meisten Fällen nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Hier richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Streitwert Ihres Falls und den jeweiligen Verfahrensschritten. Über die in Ihrem Fall anfallenden Kosten kläre ich Sie gerne im Erstgespräch sowie im weiteren Verlauf des Verfahrens auf.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie sich im Vorfeld informieren, ob Ihr Fall von dieser übernommen wird. Gerne biete ich Ihnen an, als kostenlosen Service die erstmalige Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie zu stellen. Im Fall einer Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung trägt diese die gesetzlich nach RVG anfallenden Kosten.

Je nach Rechtsgebiet und Fall ist es auch oft möglich, die anfallenden Anwaltskosten bei der Gegenseite geltend zu machen. Ob ein solcher Kostenerstattungsanspruch besteht, prüfe ich gerne für Sie im Erstgespräch.

Honorarvereinbarung


Da die gesetzlichen Gebühren in sehr starren Grenzen verlaufen, arbeite ich je nach Rechtsgebiet und Fall teilweise nur mit individuellen Honorarvereinbarungen.

Hierbei können Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens flexibler berücksichtigt werden. Dabei vereinbaren wir entweder eine Stundensatzvereinbarung oder ein Pauschalbetrag, der sich an Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens orientiert.

In jedem Fall besprechen wir die anfallenden Kosten gemeinsam, sodass keine Überraschung auf Sie zukommt.

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