Verkehrsrecht und Schmerzensgeld

Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt? Als Anwältin im Verkehrsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Personenschaden unkompliziert durchzusetzen.

Mögliche Bußgelder und Forderungen wehre ich für Sie ab.

Rechtsanwältin Grauvogl

Kontaktieren Sie mich gerne für eine kurze kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles.

Meine Themenschwerpunkte im Bereich Verkehrsrecht und Schmerzensgeld

  • An einem Verkehrsunfall kann jeder leicht einmal beteiligt sein, sei es als Fahrzeugführer eines Kfz, Fahrradfahrer oder Fußgänger.

    Mögliche Ansprüche, die wir für Sie geltend machen

    Oftmals gibt es im Verkehrsrecht eine Vielzahl an möglichen Ansprüchen, die geltend gemacht werden können, z. B.:

    • Reparaturkosten

    • Mietwagenkosten / Nutzungsausfall

    • Wertminderung (merkantiler Minderwert)

    • Gutachterkosten

    • Schmerzensgeld

    • Heilbehandlungskosten

    • Erwerbsminderungs-Ansprüche / Verdienstausfall

    • Hinterbliebenengeld für Angehörige

    • Beerdigungskosten

    • Anwaltskosten

    • Notwendige Auslagen / Kostenpauschale

    Ich prüfe für Sie, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen und ob gegebenenfalls ein Mitverschulden zu berücksichtigen ist.

    Warum rechtliche Hilfe einschalten?

    Vorteil einer Vertretung bei einem Verkehrsunfall ist, dass ein Anwalt für Verkehrsrecht selbst bei kleineren Unfällen größere Beträge für Sie herausholen kann: ich fordere zusätzliche Ansprüche ein und wehre Einwendungen der Kfz-Versicherung ab.

    Zudem besteht fast immer ein Kostenerstattungsanspruch beim Gegner, sodass der Gegner im Verkehrsrecht meist Ihre Anwaltskosten tragen muss. Selbst bei einem teilweisen Verschulden Ihrerseits ist es daher lohnenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht heranzuziehen.

  • Sowohl im Rahmen eines Verkehrsunfalls als auch durch Verstöße gegen Straßenverkehrsrecht, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitung oder Handy am Steuer, kann Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.

    Nur 14 Tage Zeit für Einspruch nach Erhalt

    Sollte Ihnen einen Bußgeldbescheid zugestellt werden, zögern Sie nicht, sich zeitnah an unsere Kanzlei zu wenden. Nach Zustellung des Bescheids haben wir lediglich 14 Tage Zeit Einspruch gegen diesen einzulegen. Als im Verkehrsrecht tätige Anwältin kann ich für Sie im gleichen Zuge Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Im Rahmen der Akteneinsicht prüfe ich, ob Fehler vorliegen, die ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid ermöglichen.

    Oftmals sind solche Bescheide fehlerhaft

    Bußgeldbescheide sind öfter fehlerhaft, als gedacht. Beispielsweise kommt es vor, dass die Beweiserhebung nicht ausreichend war und hierdurch einen Angriffspunkt bietet oder der Tatvorwurf sich nicht mit den Ermittlungen deckt, sodass gegebenenfalls ein weniger schwerwiegender Vorwurf in Betracht kommt.

    Gerne prüfe ich Ihren Bußgeldbescheid für Sie. Die Anwaltskosten werden meist von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.

  • Haben Sie sich eine Verletzung außerhalb des Straßenverkehrs zugezogen? Dann sind Sie ebenfalls richtig in meiner Kanzlei.

    Schmerzensgeld nach Auseinandersetzung mit einer anderen Person

    Wenn Sie im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einer anderen Person körperlich oder in Ihrer Ehre verletzt wurden, bestehen ggf. ebenfalls Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld kann mit einer Klage gegen den Schädiger durchgesetzt werden. Zudem haben Sie bei vorsätzlichen Angriffen die Möglichkeit, einen Anspruch auf Unterlassung der Handlung in der Zukunft durchzusetzen.

    Strafrechtliche Anzeige möglich

    Zusätzlich kann bei einer Körperverletzung oder Ehrverletzung eine strafrechtliche Anzeige erfolgen, sodass die Staatsanwaltschaft ermittelt und eine Verurteilung der Straftat erfolgen kann. Hier ist meine Arbeit als Strafverteidigerin mir behilflich, sodass ich auch an den Schnittstellen zwischen Schadensrecht und Strafrecht über das nötige Know-How verfüge, um vollumfänglich für Sie tätig zu werden.

  • Haben Sie einen Hundebiss oder eine Verletzung durch ein anderes Tier erlitten?

    Gefährdungshaftung

    Bei Hunden und anderen Haustieren greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Danach hat der Tierhalter grundsätzlich immer für die angerichteten Schäden durch das eigene Tier zu haften, auch wenn diesen in der konkreten Situation kein Verschulden trifft. Durch diese vom Gesetzgeber nach § 833 BGB festgelegte Beweislastumkehr ist eine Durchsetzung von Ansprüchen meist vielversprechend.

    Optimales Ergebnis durch professionelle rechtliche Hilfe

    Als Rechtsanwältin im Bereich des Verkehrsrechts und Schadensrechts biete ich Ihnen die notwendige Hilfe bei der Bezifferung und Durchsetzung von Schmerzensgeld. So erzielen wir für Sie ein optimales Ergebnis.

    Zögern Sie nicht mich hierzu zu kontaktieren. Bei Verletzungen durch Personen, Tiere oder andere Unfälle ist die Gegenseite meist verpflichtet, neben dem Schmerzensgeld alle entstandenen Kosten zu erstatten.